Ausbildung
der Angelfischer

Wie werde ich Angler?
Ausbildung

Fischerprüfung
in Bayern
Prüfungsfragen

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Ausbildung

Ausbildung der Angelfischer

Angler

Die Erteilung eines staatlichen Fischereischeines ist davon abhängig, daß der Antragsteller eine Fischerprüfung bestanden hat, in der er ausreichende Kenntnisse nachweisen muß. So schreibt es der Art. 66 des Fischereigesetzes in Bayern vor. Der Fischereischeinbewerber muß durch eine erfolgreiche Prüfung nachweisen, daß er die erforderlichen Kenntnisse besitzt, den Fischfang ordnungsgemäß auszuüben. Der Prüfungsstoff umfaßt die Gebiete Fischkunde und Fischhege, Pflege der Fischwasser, Fanggeräte und ihr Gebrauch, fischereiliche Praxis und Behandlung der gefangenen Fische einschließlich des Tierschutzes sowie die Rechtsvorschriften, welche die Ausübung der Fischerei und den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände regeln, einschließlich des Naturschutzes.

Der Vorbereitungskursus wird jährlich in den Wintermonaten durchgeführt und beginnt in der Regel Anfang November. Die Fülle des zu behandelnden Stoffes hat es erforderlich gemacht, den Kursus auf 52 Unterrichtsstunden auszudehnen. Der Unterrichtsstoff wird mit Dias, Lehrbüchern, Anschauungsmaterial und Fragebögen verdeutlicht.
Der Kursus ist in 5 Unterrichtsfächer gegliedert.

1. Allgemeine Fischkunde:
Hier werden Körperformen, Maul- und Flossenstellungen, Haut und Schuppen, Skelett, Blutgefäßsystem und Atmungsorgane, Sinnes- und Innenorgane sowie die Ernährung und Fortpflanzung erläutert.

2. Spezielle Fischkunde:
Hier gilt es, die Kennzeichen und Unterscheidungsmerkmale sowie die Verhaltensweisen der heimischen Süßwasserfischarten, Neunaugen, Krebse und Muscheln zu verdeutlichen.

3. Gewässerkunde und Fischhege:
In diesem Fach werden Gewässerarten und ihre Zonen, Wasserbeschaffenheit und Gewässerfruchtbarkeit, Fischregionen, Besatzmaßnahmen, Wasserpflanzen, Fischnährtiere und Fischschädlinge sowie Fischkrankheiten besprochen.

4. Fanggeräte und ihr Gebrauch (fischereiliche Praxis):
Angelmethoden mit dem dazugehörendem Gerät (Ruten, Rollen, Schnüre, Haken, Schwimmerarten usw.) und Ködern, Wurftechniken und das Knotenbinden werden hier behandelt.

5. Rechtskunde:
In diesem Abschnitt werden alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen erläutert, die die Fischerei, die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen sowie den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände regeln. Dies sind insbesondere das Fischereirecht, Teile des Strafrechts, das Wasserrecht, das Tierschutzrecht, Naturschutz- und Umweltschutzgesetze.

Dieser gesamte Komplex der Fischerei hat eine Ausbildung des Angelfischers dringendst erforderlich gemacht. Der Fischereiverein Stiftland betrachtet es als eine seiner wichtigsten Aufgaben, dem angehenden Angler aufklärend. und belehrend zur Seite zu stehen. Durch die Vorbereitungskurse zur staatlichen Fischerprüfung leisten wir seit Jahren eine beachtliche Hilfestellung durch gezielte Vermittlung des notwendigen Wissens, das für die Prüfung sowie für die Praxis erforderlich ist.


Als Ausbilder sind im Verein tätig:
Marco Stark
Gerhard Goblirsch
Andreas Krassler

Der nächste Vorbereitungskurs für künftige Petrijünger
Zur Vorbereitung auf die staatliche Fischerprüfung führt der Fischereiverein Stiftland jedes Jahr einen Lehrgang durch. Der Prüfstoff wird unter Verwendung von Dia- und Filmmaterial verdeutlicht. Außerdem werden zahlreiche Übungsfragebögen bearbeitet.
Es erfolgt auch eine praktische Ausbildung.
Am Lehrgangsende erhalten die Teilnehmer den für die Prüfungszulassung erforderlichen Ausbildungsnachweis.

Fischerkurs:
Der Fischereiverein Stiftland e.V. bietet auch dieses Jahr wieder einen Vorbereitungskurs zur staatl. Fischerprüfung an.
Der Kurs beginnt voraussichtlich im November 2012 18.00 Uhr im Gasthaus Gleißner, St. Peterstr. 54, Tirschenreuth und findet an jeden weiteren Freitag um 18.00 Uhr statt.

Anmeldungen werden vom Ausbildungsleiter
Stark Marco, Tel 09632 915161,
entgegengenommen.


Fischerprüfung:
Anmeldeformulare zur Fischerprüfung 2013 sind im Internet unter www.fischerpruefung.bayern.de ersichtlich und bei den Gemeinden und am Informationsabend erhältlich und werden ausführlich erläutert.