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der Angelfischer

Wie werde ich Angler?
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Fischerprüfung
in Bayern
Prüfungsfragen

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Wie werde ich Angler?

Der Weg zum Fischereischein
Angler

Wer angeln will, kann nicht einfach den Köder in irgendein Gewässer halten. Man braucht dazu in Bayern
- einen gültigen staatlichen Fischereischein und
- Erlaubnis des jeweiligen Fischereiberechtigten.

Vor dem Erwerb eines Fischereischeins muß ein Vorbereitungskurs absolviert und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt werden.

Termin
Die staatliche Fischerprüfung wird in Bayern landesweit jeweils am ersten Samstag im März durchgeführt. Letzter Anmeldetag zur Prüfung ist der 01. Dezember des Vorjahres. Das Mindestalter für die Teilnahme an der staatlichen Fischerprüfung beträgt 12 Jahre.

Anmeldung
Für die Anmeldung gibt es folgende Möglichkeiten;
a) online über das Internet (www.fischerpruefung.bayern.de)  oder direkt hier
b) über den bei den Gemeinden aufliegenden Anmeldevordruck.
Bewerber aus Bayern haben sich beim zuständigen Landwirtschaftsamt (LwA)anzumelden. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Bewerber eine gesonderte Rechnung (z. Zt. 30.-- Euro) über die Prüfungsgebühr zugesandt. Nach Einzahlung ist der Bewerber berechtigt an der Fischerprüfung teilzunehmen. Die Benachrichtigung über den Prüfungsort und Termin geschieht mittels einer Ladungskarte.

Vorbereitungskurs
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Besuch eines Vorbereitungskurses mit mindestens 30 Stunden. Die Kurse werden von den Fischereivereinen und -verbänden angeboten. Anmeldung zum Kurs ist zu empfehlen, da manche Veranstalter schon im Herbst damit beginnen.

Fischereischein
Gegen Vorlage des Prüfungszeugnisses händigt die zuständige Gemeindeverwaltung den staatlichen Fischereischein am. Er kann nach Vollendung des 14. Lebensjahres erworben werden. Der Fischereischein wird grundsätzlich auf Lebenszeit ausgestellt. Die Gebühr beträgt EURO 35,-. Die anteilig erhobene Fischereiabgabe kam wahlweise für 5 Jahre (EURO 40,-) oder auf Dauer entrichtet erden. Diese Einmalzahlung ist nach dem Lebensalter gestaffelt und liegt zwischen EURO 300,- für Jugendliche und EURO 32,- für 63-Jährige; ab 68 Jahre wird keine Abgabe erhoben.

Jugendliche
Für Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren gibt es den Jugendfischereischein. Dafür ist keine Prüfung erforderlich. Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.

Urlauber
Zur Ausübung der Fischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern einen gültigen Fischereischein.

Ausländische Urlauber
Ausländische Urlauber können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung auch ohne Nachweis eines Fischereischeins einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein zum Preis von derzeit 22,50 EURO erwerben.

Fischereierlaubnisschein
Für Gewässer in Bayern ist zum Angeln die Erlaubnis des jeweiligen Fischereiberechtigten erforderlich. Viele Fischereirechte sind von Fischereivereinen gepachtet. Wer angeln will, sollte sich zweckmäßigerweise um die Mitgliedschaft in einem Fischereiverein bemühen. Wer nur gelegentlich oder im Urlaub angeln möchte, kann Tageserlaubnisscheine in Angelgeschäften oder Fremdenverkehrsbüros erwerben.