Angelkarten
Erlaubnisscheine

Kartenausgabestellen Preise
Bestimmungen
und Angelzeiten

 

Angelkarten

Kartenausgabestellen

Ort Name Straße Telefon Bemerkung
Tirschenreuth OMV-Station Mitterteicher Str. 11 09631 1706 auch Samstag u.
Sonntag geöffnet
Fischen + Jagen
Grassy Josef
Tuchmacherstr.1 09631 6464  
       
Schabner Franz Rothenbürg   nur für Hausgäste
Zeitler Josef Rothenbürg   nur für Hausgäste
       
Mitterteich Angelcenter Brandl Johannisplatz 6 09633 918985  
         
Waldsassen Tourist-Info Johannisplatz 11 09632 88-160  
Laden Kunterbunt Kolpingstr. 2A 09632 7760655  
         
Marktredwitz
Hagebaumarkt Wölsauerstr. 8 09231 955-0  
         
Wiesau Angelgeschäft
Günter Brosch
Im Grund 20 09634 1788  
         
Thanhausen Angelfachgeschäft
Mathias Hecht
Bärnauerstr. 6 09635 1527  
         
Plößberg Gemeindeverwaltung     für Urlaubsgäste
nur Stausee-Karten
         
Neualbenreuth Köstler Ferdinand Turmstr.55   nur für Hausgäste
         
Altenstadt/WN Cafe Greiner Egerländer Str.3 09602 4028  
         






Gebühren für Erlaubniskarten für Gastfischer:
Wochenkarte für Stausee Liebenstein
50,00 € 
Tageskarte für Stausee Liebenstein
9,00 € 
Tageskarte für allgemeine Vereinsgewässer
10,00 € 
Wochenkarte für allgemeine Vereinsgewässer    
50,00 € 
Tageskarte für Röslau
10,00 € 
   
Gewässerkarten
3,00 € 

Erlaubnisscheine werden nicht länger als 1 Woche im Voraus ausgestellt.
Ausgestellte Karten werden nicht zurückgenommen!



Urlauber
Zur Ausübung der Fischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern einen gültigen Fischereischein.

Ausländische Urlauber
Ausländische Urlauber können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung auch ohne Nachweis eines Fischereischeins einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein (Touristen-Fischereischein) zum Preis von derzeit 22,50 EURO erwerben.




Lieber Gastfischer,
auf Grund der vielen Anfragen ist es uns leider nicht möglich, jedes Schreiben persönlich zu beantworten.
Wir hoffen jedoch, mit diesem Vordruck eine Vielzahl Ihrer Fragen zu klären.
Die Angelfischerei können Sie bei uns an einem Stausee,
9 stehenden und ca. 33 km fließenden Gewässern ausüben.
In diesen Gewässern können Sie Karpfen, Schleien, Hechte, Aale, Zander, Salmoniden und Weißfische verschiedener Arten fangen.
Erlaubt sind 2 Handangeln mit je einem Vorfach.

Damit dürfen Sie pro Angeltag fangen und mitnehmen:
2 Karpfen (35 cm, Spiegel-, Wild- und Schuppenkarpfen)
2 Salmoniden (Forelle 26 cm, Äsche 35 cm)
2 Schleien (26 cm)
2 Rutten (30 cm)
1 Raubfisch (Hecht/Zander 50 cm)
3 Aale (50 cm)
2 Rutten (30 cm)
10 Weißfische (Rotaugen, Rotfedern, Lauben)
Diese Fangbestimmungen gelten für 1 Tageskarte,
für Wochenkarten gelten besondere Bestimmungen


Alle anderen Fischarten unterliegen keiner Stückzahlbegrenzung, so weit nicht gesetzliche Bestimmungen gelten (z. B. Schonzeiten oder ganzjährig geschonte Arten).
Gehälterte, maßig gefangene und gefangenen Fische, die keinem Schonmaß unterliegen, dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden, so weit damit nicht das Fanglimit überschritten wird.
Das Hältern von Raubfischen(Hecht/Zander) und Salmoniden ist grundsätzlich verboten.
Hunde- und Katzenfutter sind als Anfutter und Köder verboten.
Das Fischen mit lebenden Köderfischen ist gem. § 12/1/3 AusführungsVo zum Fischereigesetz und §§ 1, 17/b Tierschutzgesetz, verboten.
Die bestätigten Fischereiaufseher sind bei Verstößen gem. Art. 87/1 Fischereigesetz verpflichtet unterbindend und verfolgungsmitwirkend tätig zu werden.
Bitte beachten Sie die Bestimmungen im Anhang unserer Erlaubnisscheine, vermeiden Sie strikte Flurschäden, halten Sie den Angelplatz sauber, beachten Sie die beschilderten Gewässergrenzen unseres Vereins !
Sollten Sie einmal von einem Fischereiaufseher kontrolliert werden, so geschieht das auch in Ihrem Interesse.
Es würde uns freuen, Ihre Fänge verzeichnen zu können. Deshalb bitten wir Sie, die ausgefüllten Tageskarten wieder bei Ihrer Ausgabestelle abzugeben, oder an den Verein zu senden.
Auch das geschieht in Ihrem Interesse, weil sich der Besatz nach den gefangenen Fischen orientiert.

Wir wünschen Ihnen eine gute Fischwaid. Sollte es Ihnen bei uns gefallen haben, so kommen Sie bitte wieder.

Für Fragen, Anregungen und auch Beschwerden steht Ihnen unser Herr Wolfgang Keller
unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: wolfgang.keller@fischereiverein-stiftland.de

Petri Heil


Angelsaison:

Allgemeine Gewässer: 15. 03. - 31. 12.
Zander und Hecht: 01. 05. - 31. 12.
     
Stausee Liebenstein 01. 05. - 30. 11.
     
Röslau 15. 03. - 31. 12.
     
Staatl. Fließgewässer 01. 01. - 31. 03. und
  16. 07. - 31. 12.

Die tägliche Angelzeit beginnt an allen Vereinsgewässern um 05:00 Uhr und endet um 24.00 Uhr.
Das Friedfischangeln ist ab 01. 10. an allen stehenden Gewässern, einschließlich Stausee Liebenstein verboten.
Dieses Verbot beinhaltet auch den Köderfischfang.
Ebenso ist in den stehenden Gewässern ab diesem Zeitpunkt das Angeln mit dem Wurmköder untersagt.
Mit der Senke darf während der gesamten Angelsaison der Köderfischfang ausgeübt werden.
Solange die Senke ausgelegt ist, ist nur noch eine Handangel erlaubt.
Pro Angler und Angeltag dürfen 10 Köderfische gefangen werden.
An die Gewässer angrenzende Wiesengrundstücke dürfen vom 15. 05. bis nach der Heuernte nicht betreten werden.
Der Fang von Fischen unter Verwendung von Geräten zur Ortung von Fischen ist verboten.