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Der Weg zum Fischereischein

 

Jugendliche:
Für Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren gibt es den Jugendfischereischein. Dafür ist keine Prüfung erforderlich. Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.

Urlauber:
Zur Ausübung der Fischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern einen gültigen Fischereischein.

Ausländische Urlauber:
Ausländische Urlauber können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung auch ohne Nachweis eines Fischereischeins einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein zum Preis von derzeit 22,50 EURO erwerben.

Fischereierlaubnisschein:
Für Gewässer in Bayern ist zum Angeln die Erlaubnis des jeweiligen Fischereiberechtigten erforderlich. Viele Fischereirechte sind von Fischereivereinen gepachtet. Wer angeln will, sollte sich zweckmäßigerweise um die Mitgliedschaft in einem Fischereiverein bemühen. Wer nur gelegentlich oder im Urlaub angeln möchte, kann Tageserlaubnisscheine in Angelgeschäften oder Fremdenverkehrsbüros erwerben.



Die Erteilung eines staatlichen Fischereischeines ist davon abhängig, daß der Antragsteller eine Fischerprüfung bestanden hat, in der er ausreichende Kenntnisse nachweisen muß. So schreibt es der Art. 66 des Fischereigesetzes in Bayern vor. Der Fischereischeinbewerber muß durch eine erfolgreiche Prüfung nachweisen, daß er die erforderlichen Kenntnisse besitzt, den Fischfang ordnungsgemäß auszuüben. Der Prüfungsstoff umfaßt die Gebiete Fischkunde und Fischhege, Pflege der Fischwasser, Fanggeräte und ihr Gebrauch, fischereiliche Praxis und Behandlung der gefangenen Fische einschließlich des Tierschutzes sowie die Rechtsvorschriften, welche die Ausübung der Fischerei und den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände regeln, einschließlich des Naturschutzes.

Der Kursus ist in 5 Unterrichtsfächer gegliedert.

1. Allgemeine Fischkunde:
Hier werden Körperformen, Maul- und Flossenstellungen, Haut und Schuppen, Skelett, Blutgefäßsystem und Atmungsorgane, Sinnes- und Innenorgane sowie die Ernährung und Fortpflanzung erläutert.

2. Spezielle Fischkunde:
Hier gilt es, die Kennzeichen und Unterscheidungsmerkmale sowie die Verhaltensweisen der heimischen Süßwasserfischarten, Neunaugen, Krebse und Muscheln zu verdeutlichen.

3. Gewässerkunde und Fischhege:
In diesem Fach werden Gewässerarten und ihre Zonen, Wasserbeschaffenheit und Gewässerfruchtbarkeit, Fischregionen, Besatzmaßnahmen, Wasserpflanzen, Fischnährtiere und Fischschädlinge sowie Fischkrankheiten besprochen.

4. Fanggeräte und ihr Gebrauch (fischereiliche Praxis):
Angelmethoden mit dem dazugehörendem Gerät (Ruten, Rollen, Schnüre, Haken, Schwimmerarten usw.) und Ködern, Wurftechniken und das Knotenbinden werden hier behandelt.

5. Rechtskunde:
In diesem Abschnitt werden alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen erläutert, die die Fischerei, die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen sowie den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände regeln. Dies sind insbesondere das Fischereirecht, Teile des Strafrechts, das Wasserrecht, das Tierschutzrecht, Naturschutz- und Umweltschutzgesetze.

Dieser gesamte Komplex der Fischerei hat eine Ausbildung des Angelfischers dringendst erforderlich gemacht. Der Fischereiverein Stiftland betrachtet es als eine seiner wichtigsten Aufgaben, dem angehenden Angler aufklärend. und belehrend zur Seite zu stehen. Durch die Vorbereitungskurse zur staatlichen Fischerprüfung leisten wir seit Jahren eine beachtliche Hilfestellung durch gezielte Vermittlung des notwendigen Wissens, das für die Prüfung sowie für die Praxis erforderlich ist.



ausb3 Der Fischereiverein Stiftland e.V. veranstaltet  im Jahr 2024 wieder einen Vorbereitungslehrgang für die staatliche Fischerprüfung.

Derzeit werden wieder Anmeldungen entgegengenommen!


Dieser Kurs wird  im neuen Schulungsraum an der Fischerhütte in Tirschenreuth abgehalten.
Der Ausbildungsverlauf und die einzelnen Ausbildungstermine sind im Jahreskalender bereits bekanntgegeben.

Kosten für den Vorbereitungslehrgang Erwachsene 160,00 Euro, Jugendliche 100,00 Euro ggf. zusätzliche Kosten für Lehrgangs- und Vorbereitungsunterlagen (keine Pflicht).

Jeder Teilnehmer an unserem Vorbereitungskurs bekommt bei anschließendem Vereinsbeitritt einmalig die Hälfte seiner Aufnahmegebühr auf eine Jahreskarte gutgeschrieben.

Die Zulassung zur Fischereiprüfung erfordert die Anmeldung auf der Internetseite der Bayrischen Staatsregierung.
Eine ausführliche Beschreibung und Informationen zur Onlineanmeldung für die staatlichen Fischerprüfung gibt es als Download. 

Registrieranleitung Fischerkurs: Beliebt Download

Registrierungsanleitung: Beliebt Download

Die Anmeldung für unseren Vorbereitungslehrgang kann u.a. hier online   erfolgen.
Bitte derzeit das schriftliche Formular verwenden!
Für die Schriftform senden Sie bitte das vollständig ausgefüllte Formular an:  Anita Köppl wl, Tannenloheweg 4, 95676 Wiesau
Anmeldung Fischerkurs 2024: Beliebt Download

Nach postalischen Eingang des Formulars erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail für Ihren gebuchten Vorbereitungslehrgang.
Im Anschluss der E-Mail Bestätigung bitten wir um Überweisung der o.g. Kursgebühr (inkl. möglicher Zusatzkosten) bis spätestens zum 1. Kursabend auf folgendes Konto:

Fischerverein Stiftland e.V.
IBAN: DE70 7539 0000 0003 5375 36
BIC: GENODEF1WEV / Volksbank Nordoberpfalz
!!Wichtig!! Verwendungszweck: Kurs April 2024, Vorname, Name
Für weitere Rückfragen steht Ihnen unsere Kursleiterin gerne zur Verfügung.


Vergangene Prüfungsfragen können hier eingesehen werden!