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Der Weg zum Fischereischein

 

Jugendliche:
Für Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren gibt es den Jugendfischereischein. Dafür ist keine Prüfung erforderlich. Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen jedoch nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.

Urlauber:
Zur Ausübung der Fischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern einen gültigen Fischereischein.

Ausländische Urlauber:
Ausländische Urlauber können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung auch ohne Nachweis eines Fischereischeins einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein zum Preis von derzeit 22,50 EURO erwerben.

Fischereierlaubnisschein:
Für Gewässer in Bayern ist zum Angeln die Erlaubnis des jeweiligen Fischereiberechtigten erforderlich. Viele Fischereirechte sind von Fischereivereinen gepachtet. Wer angeln will, sollte sich zweckmäßigerweise um die Mitgliedschaft in einem Fischereiverein bemühen. Wer nur gelegentlich oder im Urlaub angeln möchte, kann Tageserlaubnisscheine in Angelgeschäften oder Fremdenverkehrsbüros erwerben.


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