Beitragsseiten

Die Erteilung eines staatlichen Fischereischeines ist davon abhängig, daß der Antragsteller eine Fischerprüfung bestanden hat, in der er ausreichende Kenntnisse nachweisen muß. So schreibt es der Art. 66 des Fischereigesetzes in Bayern vor. Der Fischereischeinbewerber muß durch eine erfolgreiche Prüfung nachweisen, daß er die erforderlichen Kenntnisse besitzt, den Fischfang ordnungsgemäß auszuüben. Der Prüfungsstoff umfaßt die Gebiete Fischkunde und Fischhege, Pflege der Fischwasser, Fanggeräte und ihr Gebrauch, fischereiliche Praxis und Behandlung der gefangenen Fische einschließlich des Tierschutzes sowie die Rechtsvorschriften, welche die Ausübung der Fischerei und den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände regeln, einschließlich des Naturschutzes.

Der Kursus ist in 5 Unterrichtsfächer gegliedert.

1. Allgemeine Fischkunde:
Hier werden Körperformen, Maul- und Flossenstellungen, Haut und Schuppen, Skelett, Blutgefäßsystem und Atmungsorgane, Sinnes- und Innenorgane sowie die Ernährung und Fortpflanzung erläutert.

2. Spezielle Fischkunde:
Hier gilt es, die Kennzeichen und Unterscheidungsmerkmale sowie die Verhaltensweisen der heimischen Süßwasserfischarten, Neunaugen, Krebse und Muscheln zu verdeutlichen.

3. Gewässerkunde und Fischhege:
In diesem Fach werden Gewässerarten und ihre Zonen, Wasserbeschaffenheit und Gewässerfruchtbarkeit, Fischregionen, Besatzmaßnahmen, Wasserpflanzen, Fischnährtiere und Fischschädlinge sowie Fischkrankheiten besprochen.

4. Fanggeräte und ihr Gebrauch (fischereiliche Praxis):
Angelmethoden mit dem dazugehörendem Gerät (Ruten, Rollen, Schnüre, Haken, Schwimmerarten usw.) und Ködern, Wurftechniken und das Knotenbinden werden hier behandelt.

5. Rechtskunde:
In diesem Abschnitt werden alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen erläutert, die die Fischerei, die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen sowie den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände regeln. Dies sind insbesondere das Fischereirecht, Teile des Strafrechts, das Wasserrecht, das Tierschutzrecht, Naturschutz- und Umweltschutzgesetze.

Dieser gesamte Komplex der Fischerei hat eine Ausbildung des Angelfischers dringendst erforderlich gemacht. Der Fischereiverein Stiftland betrachtet es als eine seiner wichtigsten Aufgaben, dem angehenden Angler aufklärend. und belehrend zur Seite zu stehen. Durch die Vorbereitungskurse zur staatlichen Fischerprüfung leisten wir seit Jahren eine beachtliche Hilfestellung durch gezielte Vermittlung des notwendigen Wissens, das für die Prüfung sowie für die Praxis erforderlich ist.

Diese Webseite analysiert das Nutzungsverhalten der Besucher, u.a. mithilfe von Cookies, zu Zwecken der Reichweitenmessung, der Optimierung des Angebots und der Personalisierung von Inhalten und Werbung. Unsere Partner für soziale Netzwerke, Werbung und Analysen führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren bei ihnen vorhandenen Daten zusammen.